Unsere Leistungen
Wir verfügen über ein Netzwerk aus Fachärzten, die viele Gebiete der Humanmedizin, der Sozialversicherung und Privatversicherung abdecken. Pflegesachverständige ergänzen das Team
- Wir führen eine Evaluation bereits vorhandener medizinischer bzw. pflegerischer Gutachten durch. Dies geschieht mit Hilfe unserer internen Expertensysteme bzw. durch Fachärzte und Pflegespezialisten. Wir beraten unsere Kunden auch im Bereich des Managements von Personenschäden und beantworten gern ihre Fragen.
- Sie benötigen ein medizinisches Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen Träger der Sozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse / Private Krankenkasse, Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft, bzw. gegen eine Haftpflichtversicherung Private Unfallversicherung bzw. zur Durchsetzung von Leistungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Gutachten, die Auskunft über die Pflegebedürftigkeit, den Pflegebedarf oder den Haushaltsführungsschaden geben, werden für die unterschiedlichsten Belange benötigt. Folgende Gutachten können erstellt werden: Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den Richtlinien und Vorgaben der Sozialgesetzgeber 7,11 und 12. Gutachten zur Ermittlung des Pflegebedarfs bei Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen. Gutachten zur Ermittlung des Pflegemehrbedarfes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Gutachten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens Gutachten zur Feststellung der monetären Gepflogenheiten (Abrechnung). Analyse und Kommentierung vorliegender Gutachten, Einschätzungen und Stellungnahmen.
Medizinische und
pflegerische Gutachten
- Wir führen eine Evaluation bereits vorhandener medizinischer bzw. pflegerischer Gutachten durch. Dies geschieht mit Hilfe unserer internen Expertensysteme bzw. durch Fachärzte und Pflegespezialisten. Wir beraten unsere Kunden auch im Bereich des Managements von Personenschäden und beantworten gern ihre Fragen.
- Sie benötigen ein medizinisches Gutachten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen einen Träger der Sozialversicherung: Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse / Private Krankenkasse, Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft, bzw. gegen eine Haftpflichtversicherung Private Unfallversicherung bzw. zur Durchsetzung von Leistungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- Gutachten, die Auskunft über die Pflegebedürftigkeit, den Pflegebedarf oder den Haushaltsführungsschaden geben, werden für die unterschiedlichsten Belange benötigt. Folgende Gutachten können erstellt werden: Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den Richtlinien und Vorgaben der Sozialgesetzgeber 7,11 und 12. Gutachten zur Ermittlung des Pflegebedarfs bei Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen. Gutachten zur Ermittlung des Pflegemehrbedarfes bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Gutachten zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens Gutachten zur Feststellung der monetären Gepflogenheiten (Abrechnung). Analyse und Kommentierung vorliegender Gutachten, Einschätzungen und Stellungnahmen.